Reisebedingungen

der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue, Pestalozzistr. 9, 08280 Aue-Bad Schlema
Tel.: 03771/552308, evjugend.aue@evlks.de

Vorbemerkung: Mit diesen Reisebedingungen sollen diskriminierungsfreie Regelungen geschaffen werden. Zur besseren Lesbarkeit wird lediglich die männliche Form „Teilnehmer“ verwendet und auf die weibliche Form verzichtet. Selbstverständlich gelten die Bestimmungen der Reisebedingungen für beide Geschlechter gleichermaßen.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Buchungsanfrage, die online oder schriftlich erfolgt, fordert der Teilnehmer die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue zum Abschluss eines Reisevertrages auf. Die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue wird den Eingang der Buchungsanfrage unverzüglich bestätigen. Die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue ist nicht verpflichtet, mit dem Teilnehmer einen Reisevertrag zu schließen.

Der Reisevertrag kommt erst mit dem Zugang des in zweifacher Ausfertigung übermittelten schriftlichen Reisevertrages, dem die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue für die jeweilige Reise beigefügt werden, beim Teilnehmer zustande. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht 18 Jahre alt sind, kommt der Vertrag mit dem/den gesetzlichen Vertretern zustande.
Eine Ausfertigung des schriftlichen Reisevertrages ist vom Teilnehmer – bei Minderjährigen von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) – unterzeichnet an die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue zurückzusenden. Liegt die unterzeichnete Ausfertigung des schriftlichen Reisevertrages nicht binnen zwei Wochen nach Zugang des schriftlichen Reisevertrages beim Teilnehmer wieder bei der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue vor, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

2. Leistungen der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue

Die Leistungen der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlichen Reisevertrag, der Reisebeschreibung sowie den ergänzenden Informationen der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue zur jeweiligen Reise. Reisevermittler – auch Internetportale, über die die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue die Reise anbietet -, Reise- und Freizeitleiter sowie Leistungserbringer sind nicht bevollmächtigt und nicht berechtigt, für die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue Vereinbarungen zu treffen, insbesondere wenn mit diesen der Inhalt des Reisevertrages, der Reisebeschreibung sowie der ergänzenden Informationen geändert werden soll. Auch der Inhalt von Prospekten wird nicht Inhalt des Reisevertrages.

3. Bezahlung

Nach Abschluss des Reisevertrages ist die Zahlung des Reisepreises spätestens bis zum Reisebeginn vorzunehmen, soweit im Reisevertrag nichts anderes vereinbart ist. 
Leistet der Teilnehmer die im Reisevertrag vereinbarten Zahlungen bei Fälligkeit und trotz Mahnung und nochmaliger Fristsetzung nicht, so kann die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue vom Reisevertrag zurücktreten und vom Teilnehmer die Rücktrittskosten nach Ziffer 4. dieser Reisebedingungen verlangen. Unabhängig von diesem Rücktrittsrecht besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Reise, Beförderung oder andere Leistungen, wenn der Teilnehmer nicht bei Reisebeginn den fälligen Reisepreis vollständig bezahlt hat. 

4. Rücktritt des Teilnehmers, Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform an die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue, Auer Str. 77, 08315 Lauter-Bernsbach zu richten. Tritt der Teilnehmer vor Reisebeginn aus Gründen, die nicht die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue zu vertreten hat, von der Reise zurück, verliert die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25,00 Euro verlangen. Bei der Anreise und/oder Abreise mit dem Flugzeug, Fähre oder Reisebus beträgt die pauschale Entschädigung 95,00 Euro.

  • Bei Rücktritt weniger als drei Wochen vor Reisebeginn beträgt die Entschädigung jedoch 30 % des Reisepreises, 
  • bei Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, 
  • bei Rücktritt weniger als eine Woche vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises und 
  • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. 

Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Das Recht des Teilnehmers, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, wird davon nicht berührt. Bis zum Reiseantritt kann der Vertragspartner verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Teilnehmers aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue. Diese kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 30,00 Euro zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Vertragspartner unbenommen.

5.  Rücktritt der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder Wegfalls der Fördervoraussetzungen

Die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue kann bei Nichterreichen einer in dem Reisevertrag oder der Reisebeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl oder bei Wegfall der Fördervoraussetzungen, wenn die Reise mit Drittmitteln gefördert wird, zurücktreten, wenn:

  • die Mindestteilnehmerzahl bzw. der Umstand, dass die Reise mit Drittmitteln gefördert wird, im Reisevertrag oder in der Reisebeschreibung angegeben ist und
  • die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Reise unverzüglich erklärt, sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder Wegfalls der Fördervoraussetzungen nicht durchgeführt wird.

Ein Rücktritt der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist jedoch nicht zulässig. Im Falle eines Rücktritts der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue erstattet die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue den Reisepreis bzw. hierauf geleistete Anzahlungen unverzüglich an den Teilnehmer – bei Minderjährigen an den/die gesetzlichen Vertreter –  vollständig zurück.

6. Haftung der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue

Die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue haftet bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen vertraglich übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Betrag des Reisepreises begrenzt. 
Die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue haftet jedoch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen im Reisevertrag oder in der Reisebeschreibung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue haftet davon abweichend jedoch 
a. im Zusammenhang mit Leistungen, welche die Beförderung des Teilnehmers vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder
b. wenn und soweit der Eintritt des Schadens auf der Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue beruht.
Die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue oder dessen Leistungserbringer etc. beeinflusst werden.

7. Versicherungen

Die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue weist hiermit den Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(n) Vertreter insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reisekostenrücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.

8. Datenschutz

Die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue verwendet personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie des Freistaates Sachsen. Die für die Organisation und Durchführung der Reise benötigten personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden mittels EDV erfasst und von der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue verwendet. Die Weitergabe erfolgt nur an Vertragspartner der  Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue und nur dann, wenn das für die Organisation und Durchführung der Reise erforderlich ist. Insoweit willigt der Teilnehmer – bei Minderjährigen der/die gesetzlichen Vertreter – in die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten ein.
Der Teilnehmer kann die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung der gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen. Darüber hinaus erteilt die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue auf Anfrage unentgeltlich Auskunft über die bei ihm gespeicherten personenbezogenen Daten.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue und dem Vertragspartner (Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(r) Vertreter) findet, ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Vertragspartners, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen die Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue im Ausland für die Haftung der Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmers ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Aue (Deutschland).

Verwender

Ev. Jugendarbeit des Kirchenbezirkes Aue

Vertretungsberechtigt ist:
Frau Lene Vogel
Evangelische Jugend Kirchenbezirk Aue
Pestalozzistr. 9
08280 Aue-Bad Schlema